Friedhofspflicht

Viele Menschen wünschen sich eine individuelle Bestattungsart. Besonders Naturbestattungen werden immer häufiger gewählt, da die Nähe zur Natur einem Friedhof vorzogen wird. Allerdings gibt es in Deutschland die Friedhofspflicht, die den meisten Alternativbestattungen entgegensteht. Im benachbarten Ausland sind die Regelungen inzwischen teilweise gelockert worden.

Friedhofspflicht im deutschen Bestattungsgesetz

Die Friedhofspflicht ist im deutschen Bestattungsgesetz verankert. Sie besagt, dass jede Beisetzung auf einem Friedhof stattfinden muss. In Deutschland gibt es nur zwei Ausnahmen: Eine Seebestattung darf auf einem zugelassenen Gewässer stattfinden. In Deutschland sind nur die Ost- und die Nordsee für Seebestattungen nutzbar. In Binnengewässern darf jedoch keine Bestattung durchgeführt werden. Die zweite Möglichkeit neben Seebestattungen sind Baumbestattungen. Diese können sowohl auf einigen Friedhöfen mit speziellen Baumarealen stattfinden, als auch in besonderen Waldflächen, die extra für Bestattungen genutzt werden.

Alternativbestattungen in anderen Ländern

Im benachbarten Ausland, etwa der Schweiz oder Tschechien, sind die Regelungen bezüglich des Friedhofszwangs inzwischen deutlich gelockert worden. So sind in der Schweiz in einigen Gebieten festgelegten beispielsweise Almwiesenbestattungen, also die Beisetzung einer Urne unter der Grasnarbe der Almwiese, oder die Beisetzung der Urne an einem Felsen, die sogenannte Felsbestattung erlaubt. Auch das Verstreuen der Kremationsasche des Verstorbenen in der Luft ist möglich. 

Lockerung der Friedhofspflicht

In Deutschland wird seit einigen Jahren immer wieder darüber diskutiert, ob die Bestattungsgesetze gelockert werden und damit auch Bestattungen außerhalb von Friedhöfen oder Friedwäldern gestattet werden sollen. Viele Bürger sind heute der Ansicht, der Friedhofszwang sei nicht mehr zeitgemäß. Besonders die Kirchen setzen sich jedoch für den Erhalt der Friedhofspflicht ein, um einen zentralen Ort der Trauer zu gewährleisten, der für alle Angehörigen zugänglich ist und die Bestattungskultur wahrt.

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