Bestattungsgesetze
Regelungen zur Bestattung sind in Deutschland in den sogenannten Bestattungsgesetzen festgehalten. Die Bestattungsgesetze werden für jedes Bundesland einzeln erlassen. Daher gelten je nach Region unterschiedliche Vorschriften für Bestattungen. Wichtigste Regelungen innerhalb der Bestattungsgesetze sind die Bestattungspflicht, die Kostentragungspflicht und die Friedhofspflicht.
Bestattungspflicht
Die Bestattungspflicht wurde bereits im Mittelalter eingeführt. Diese Pflicht besagt, dass nach dem Tod eines Menschen dafür zu sorgen ist, dass der Leichnam ordentlich bestattet wird. Bestattungspflichtig sind die gesetzlich festgelegten Personen, also die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Diese haben Sorge dafür zu tragen, dass der Verstorbene einer Leichenschau unterzogen wird, eine Todesbescheinigung erstellt und eine Bestattung durchgeführt wird. Die Rangfolge der Bestattungspflichtigen kann je nach Bestattungsgesetz variieren.
Kostentragungspflicht
Die Kostentragungspflicht ist die Verpflichtung, die Kosten der durchgeführten Bestattung für einen verstorbenen Verwandten zu tragen oder demjenigen zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Zunächst sind die Erben bestattungspflichtig. Wenn eine Gemeinschaft mehrerer Erben besteht, so ist die Gemeinschaft verpflichtet, die Kosten zu tragen. Können die Erben für die Bestattung nicht aufkommen, so müssen dies die Verwandten übernehmen, die dem Verstorbenen gegenüber eine Unterhaltspflicht besaßen, etwa Ehegatten oder Kinder.
Friedhofspflicht
In allen Bestattungsgesetzen der Länder ist die Friedhofspflicht festgelegt. Diese besagt, dass jeder Leichnam auf einem privaten, kommunalen oder konfessionellen Friedhof beisetzt werden muss. Einzige erlaubte Ausnahmen sind die Seebestattung und die Baumbestattung, bei denen die Beisetzung der Asche des Verstorbenen auf dem Meer beziehungsweise in einem speziellen Friedwald durchgeführt werden kann.
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