Kremationsverfügung

Durch die steigende Anzahl an Feuerbestattungen wird auch die Kremationsverfügung immer wichtiger. Aber nicht nur für die Feuerbestattung muss eine Einäscherung erfolgen, sondern auch für viele Alternativbestattungen, wie zum Beispiel bei der Luftbestattung, der Nachthimmelbestattung oder der Diamantbestattung. Die Kremationsverfügung nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, indem mit ihrer Hilfe sichergestellt wird, dass den Wünschen des Betroffenen entsprochen wird. Oftmals stehen Angehörige bei der Durchführung der Bestattung vor der Frage, welche Wünsche der Betroffene bei seiner Bestattung gehabt haben könnte. Somit hilft die Kremationsverfügung den Angehörigen bei der Durchführung der Bestattung, indem vorab viele Fragen geklärt werden.

Welche Punkte sollten enthalten sein?

Der Betroffene hat die Möglichkeit die Bestattungsart und den Beisetzungsort festzulegen. Dabei ist keine Bestattungsart ausgeschlossen, auch diese nicht, die in Deutschland nicht erlaubt sind. In diesem Zusammenhang darf die Luftbestattung genannt werden, die bisher nur im Ausland durchgeführt werden darf. Es sollte sogar die Möglichkeit bestehen, sonstige Bestattungen zu nennen, die in der Kremationsverfügung nicht aufgeführt wurden. Darüber hinaus kann der Betroffene die Organisation festlegen, die seine Bestattung durchführen soll. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die namentliche Nennung von Vertrauenspersonen, die Entscheidungen bezüglich der Bestattung treffen dürfen. Dadurch ist sichergestellt, dass nur Personen ein Mitspracherecht erhalten, die das Vertrauen des Betroffenen besitzen. Dies kann vor allem in größeren Familien von Vorteil sein. Jedoch dürfen diese nur Entscheidungen treffen, die in der Kremationsverfügung noch nicht geregelt wurden. Des Weiteren können vorhandene Vorsorgeverträge oder Vorsorgeversicherungen festgehalten werden. Falls wichtige Einzelheiten durch die vorherigen Punkte nicht behandelt wurden, sollte die Möglichkeit bestehen, unter dem Punkt „Sonstige Bemerkungen“ diese festzuhalten.

Zeugen sind wichtig

Die Kremationsverfügung sollte unbedingt von mehreren Personen als Zeugen unterschrieben werden. Somit ist die Glaubwürdigkeit des Dokuments sichergestellt und es ist ausgeschlossen, dass diese später angezweifelt werden kann. Die Bestattung ist der letzte Abschnitt des Lebens und sollte daher nicht dem Zufall überlassen werden.

Weitere hilfreiche Informationen:


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